Gemäß der Abdichtungsnorm DIN 18195-4 besteht aber auch die Möglichkeit, abweichend von DIN 1053-1, die Sockelabdichtung einfacher zu gestalten. Zur Abdichtung des Sockels gegen Bodenfeuchtigkeit wird in der neuesten Ausgabe der DIN 18195-4 folgende Regelung definiert: „Bei unverputzt bleibendem zweischaligen Mauerwerk am Gebäudesockel Verblendmauerwerk) kann die Abdichtung nach 6.1.1 hinter der Verblendung auf der Außenseite der Innenschale hochgeführt werden. Der Schalenzwischenraum sollte am Fußpunkt der Verblendschale oberhalb der Geländeoberfläche entwässert werden.
Erfolgt die Entwässerung unterhalb der Geländeoberfläche, ist in eine Sickerschicht oder Dränung zu entwässern.
Eine Regelabdichtung gemäß DIN 18195-4, Abschnitt 6.1.1, stellt die Variante b) dar. Diese Ausführung findet jedoch in Norddeutschland kaum Beachtung. Denn bei zweischaligen Außenwänden beginnt die Verblendschale aus optischen Gründen meist unterhalb der Geländeoberfläche. Für diesen all kann daher nur die Variante c) empfohlen werden, die eine erhebliche Vereinfachung bei Sockelabdichtung von zweischaligen Außenwänden darstellt.
Diese Ausführung lässt eine dauerhaft funktionstaugliche Sockelabdichtung der zweischaligen Außenwände zu. Darüber hinaus ist diese Variante sehr wirtschaftlich, da einerseits Material gespart (keine Z-Folie), andererseits wegen einfacher Handhabung die Bauzeit deutlich verkürzt wird.